Leistungsangebot
Ein Wohnheim bietet psychisch kranken Menschen, für die ambulante Hilfsangebote nicht ausreichen, einen Lebensraum.
Die Bewohner:innen erhalten alle lebenswichtigen Hilfen: Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung, medizinische Betreuung sowie Beratung in rechtlichen, finanziellen und lebenspraktischen Dingen. Zusammen mit den Mitarbeiter:innen in der Einrichtung werden regelmäßig Gespräche durchgeführt und dort die jeweils nötigen Therapien ermittelt und eingeleitet. Durch individuelle Hilfestellungen in Form von sinnvoller Beschäftigung und tagesstrukturierenden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und bei der Bewältigung des Lebensalltags erfahren die Bewohner:innen eine psychische Stabilisierung und kontinuierliche Anregung, möglichst viele Dinge des täglichen Lebens wieder eingenverantwortlich zu übernehmen. Es werden Beschäftigungs- und Freizeitangebote gemacht.
Die Eingliederung in die Gemeinschaft wird unterstützt über den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu einer festen Bezugsperson.
Bedeutung für Angehörige
Die Angehörigen werden auf Wunsch der Betroffenen in die Betreuung mit einbezogen. Sie werden in einigen Heimen zu Angehörigentreffs, Kontaktgesprächen, Qualitätszirkeln und gemeinsamen Feiern mit den Bewohner:innen eingeladen.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Psychisch erkrankte Menschen, denen das ambulante Angebot nicht ausreichend genug ist. Der Antrag auf einen Platz in einem Wohnheim ist bei den jeweiligen Anbietern zu stellen.
Kosten
In der Regel übernimmt der zuständige, überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk Oberbayern) die Kosten für den Platz in einem Wohnheim. Unterhaltsverpflichtete Angehörige zahlen einen niedrigen Pauschalbetrag, müssen sich jedoch bei hohem Einkommen an den Kosten beteiligen.
Wo
Zumeist sind Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine und kirchliche Organisationen Träger von Wohnheimen.