Leistungsangebot
Das Landratsamt oder die Stadtverwaltung informieren sowohl von einer psychischen Erkrankung betroffene Menschen als auch deren Angehörige darüber, wo man Hilfe und Unterstützung erhalten kann, wer Hilfe anbietet und welche Hilfsmöglichkeiten es gibt. Das Landratsamt und die Kreisverwaltung bestehen oftmals aus verschiedenen Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben und/oder sind je nach Größenordnung in mehrere Ämter gegliedert. Es finden sich die nachstehenden Verwaltungseinheiten, die für Ihre Fragen bzw. Hilfegesuche zuständig sein können:
- Gesundheitsamt
- Jugendamt
- Betreuungsstelle
- Wohnungsamt
- Grundsicherungsamt
- Sozialamt
Bedeutung für Angehörige
Für Angehörige sind Auskünfte der Ämter deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Zusammenleben mit Menschen mit psychischen Störungen erhebliche Rückwirkung auf das Leben der Angehörigen selbst besitzt: in finanzieller Hinsicht, für die jeweiligen Lebensgemeinschaften, für die zeitlichen Möglichkeiten, letztlich für alle Bereiche des Lebens der Angehörigen selber.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Die verfügbaren Angebote richten sich an Erwachsene, Jugendliche, Senioren. Menschen, die von psychischen Krankheiten betroffen sind, erhalten ebenso Auskünfte über verfügbare Hilfen wie deren Angehörige. Wenn der Nachweis einer rechtlich begründeten Vertretungsvollmacht erforderlich ist, werden Auskunftssuchende hiervon in Kenntnis gesetzt.
Kosten
Beratung und Information sind kostenlos.