Leistungsangebot
Ein Integrationsunternehmen ist ein rechtlich und wirtschaftlich selbständiges Unternehmen. Es dient der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, für die es aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung oder wegen sonstiger Umstände sehr schwer ist, eine andere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die Arbeitsbedingungen sind hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitsklimas und der Arbeitsorganisation so gestaltet, dass sie den spezifischen Bedürfnissen der psychisch erkrankten Menschen entsprechen. Die Bezahlung ist Verhandlungssache zwischen Integrationsfirma und deren Kostenträger.
Bedeutung für Angehörige
Die Arbeit in einem Integrationsunternehmen verhilft den psychisch erkrankten Menschen zu Selbstbewusstsein und zu sozialen Kontakten. Damit erlangen sie Zufriedenheit und Stabilität. Das kann Angehörigen Zuversicht ermöglichen.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung in einem Integrationsunternehmen ist die Fähigkeit der Betroffenen, mit ihrer Arbeit einen gewissen Mindestlohn zu erwirtschaften, da diese Firmen marktorientiert und wirtschaftlich arbeiten müssen. Dazu gehört ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen. Es handelt sich um einen sozialversicherungspflichtigen vertraglichen Arbeitsplatz auf dem beschützten Arbeitsmarkt.
Kosten
keine
Wo
Adressen für Integrationsunternehmen finden Sie auf der Seite vom Bezirk Oberbayern: https://www.bezirk-oberbayern.de/Service/Einrichtungssuche/?NavID=2378.11&efk[]=2378_3258