Leistungsangebot
Das Integrationsamt Bayern fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinene Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Arbeit. Schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber können finanzielle Hilfen erhalten. Das Integrationsamt ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung.
Das Integrationsamt berät Arbetigeber, Schwerbehinderten-Vertretungen sowie Betriebsräte und Personalräte zum Schwerbehindertenrecht im Arbeitsleben.
Bedeutung für Angehörige
Das Integrationsamt berät und informiert auch die Angehörigen zum Thema Arbeit.
Zugangs-/Aufnahmevoraussetzung
Angebot unter anderem auch für Menschen mit einer psychischen Behindertung und deren Arbeitgeber.
Kosten
Informationen und Beratung des Integrationsamtes sind kostenlos.
Wo
Die Adresse des für Sie zuständigen Integrationsamtes finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/index.php